Wir erstellen für Sie alle notwendigen Steuererklärungen wie z.B. Einkommensteuererklärung oder Erbschafts- oder Schenkungsteuererklärung.
Wir führen die Korrespondenz mit dem Finanzamt und vertreten Sie bei Einspruchsverfahren vor den Finanzbehörden und erforderlichenfalls auch in Klageverfahren vor den Finanzgerichten.
Steuerrecht bedeutet aber nicht nur die Pflicht, Steuererklärungen abzugeben, sondern Steuerrecht hat wesentlichen Einfluß auf viele andere Rechtsgebiete. Daher beraten wir Sie auch bei steuerlichen Fragen zu:
- Abschluss von Verträgen (Kauf, Darlehen, Miete, Pacht, Leasing)
- Investition in Kapital- oder Grundvermögen, Vermietung und Verpachtung
- Erwerb, Nutzung und Vermietung von Ferienimmobilien und Abgrenzung zur Liebhaberei
- Erwerb und Verwaltung von Immobilien durch Ausländer/nicht in Deutschland Steuerpflichtige
- Ausländische Einkünfte oder Wohnsitzverlegung vom/ins Ausland (beschränkte Steuerpflicht)
- Vererben und Verschenken von Vermögen (vorweggenommene Erbfolge)
- Trennung und Scheidung und sonstige steuerliche Fragen im Familienrecht (Einkommensermittlung von Selbständigen zu Unterhaltsfragen, Ehegattenveranlagung, Versorgungsausgleich)