Als Selbständiger oder Gewerbetreibender sind Sie stets verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung und auch eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Zusätzlich wird von Ihnen eine Einnahme-Überschuss-Rechnung oder eine Bilanz verlangt.
Sie haben die Wahl, ob Sie ihre Buchhaltung einschließlich Umsatzsteuervoranmeldungen während des laufenden Jahres selbst erstellen und uns dann Anfang des nächsten Jahres die Unterlagen zur Erstellung des Jahresabschlusses und der notwendigen Jahressteuererklärungen bringen, oder ob wir schon während des laufenden Jahres für Sie die Buchhaltung erledigen und die Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
Vergleichen Sie unser Angebot für die Finanzbuchhaltung.
Notwendige Unterlagen zur Erstellung der Buchhaltung sind
Wir können auf dieser Basis dann den Jahresabschluss für Sie erstellen und Sie darüber hinaus auch bei allen wesentlichen Fragen Ihres Unternehmens beraten, soweit steuerliche Belange betroffen sind. Je früher Sie kommen oder mit uns über geplante Veränderungen sprechen, desto eher können wir Sie beraten und mit Ihnen gemeinsam den wirtschaftlich und steuerlich besten Weg herausarbeiten.